Digitalisierung der Arbeitswelt
Die Arbeitswelt verändert sich: Informations- und wissenslastige Arbeiten herrschen heute vor. Es gibt kaum einen Betrieb ohne Bildschirmarbeitsplätze. Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten leisten ihre Arbeit überwiegend am Computer.
Der Anteil der Unternehmen die Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen ist stabil hoch in Deutschland. Zum Beispiel gaben 91 % der Unternehmen 2016 an Computer zu nutzen und 89 % der Unternehmen besaßen einen Internetzugang (vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis) 2016).
IT-Nutzung in KMU
Auch die Art und Weise wie und wie häufig Computer am Arbeitsplatz eingesetzt werden verändert sich. So nutzen beispielsweise ca. 60 % der Beschäftigten einen Computer am Arbeitsplatz, gefolgt von 54 % Beschäftigten mit Internetzugang und 20 % mit einem mobilen Internetzugang. Dabei ist der Anteil der Beschäftigten mit diesen Möglichkeiten der IT-Nutzung am Arbeitsplatz in kleinen Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten und großen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten am größten.
(Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) 2016 , Seite 31; eigene Darstellung)
Eine andere Entwicklung im Zusammenhang mit dieser zunehmend mobilen Arbeit, ist die steigende Anzahl der Unternehmen, die Cloud Computing einsetzen (vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis) 2016 , Seite 23). Weitere aktuelle Trends in der Arbeitswelt sind Virtualisierung, Wearables und smarte Umgebungen. Im Zusammenhang mit einer zunehmenden Vernetzung und Flexibilisierung der Arbeiten wird die Digitalisierung in der Arbeitswelt unter dem Stichwort Arbeiten 4.0 aktuell diskutiert.
Mensch statt Technik in den Mittelpunkt stellen
Bei all diesen Entwicklungen ist es für einen effizienten Einsatz der Technologien im Unternehmen wichtig, den Mensch in den Mittelpunkt zu stellen und nicht die Technik. Um dies bereits während des Entwicklungsprozesses von IT-Produkten (Soft- und Hardware) bzw. als Ausschreibungskriterium festzulegen, gibt es zahlreiche Normen und Empfehlungen, die angewendet werden können. Wie in dem Schaubild dargestellt, zählen dazu zum Beispiel weltweit gültige ISO-Normen, wie die ISO 9241, die als ISO EN auch auf europäischer Ebene die Ergonomie der Mensch-System-Interaktion regelt. Speziell für die Beschaffung von IT-Produkten liefert die EN 301 549 Hilfestellungen bei der Berücksichtigung der Barrierefreiheit. Die grundsätzliche Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationssystemen wird in der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, die durch nationale Regelungen wie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) und die Arbeitsstättenverordnung um technische Details ergänzt wird.
(Quelle: Forschungsinstitut Technologie und Behinderung - FTB)
Gerade für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen ist die Berücksichtigung der ergonomischen Gestaltung von IT-Produkten besonders wichtig in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt.
Aufgrund der Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Beschäftigtenstruktur sollten Unternehmen dies bei der Auswahl und Entwicklung von IT-Produkten frühzeitig berücksichtigen, da nur so eine Teilhabe am Arbeitsleben möglich ist.