Teilhabe am Arbeitsleben

Ältere Mitarbeitende sind häufiger von einer Schwerbehinderung, z.B. aufgrund chronischer Krankheiten betroffen. Um Mitarbeitende mit Behinderungen weiter beschäftigen oder neu einstellen zu können, ist eine vorausschauende Berücksichtigung der Barrierefreiheit wichtig, insbesondere auch für die IT-Umgebung des Unternehmens.

Alter und Behinderung

Bei vielen älteren Mitarbeitenden treten schleichend Einschränkungen bei der Arbeit mit Computern auf. In der Regel werden diese meist erst viel später als wirkliche gesundheitliche Beeinträchtigung angesehen und ggf. sogar als Schwerbehinderung anerkannt. Das Unternehmen sollte sich insoweit aber nicht verunsichern lassen. Die Beschäftigung älterer Mitarbeitender bietet dem Unternehmen viele Vorteile, und zwar auch dann, wenn die Mitarbeitenden gesundheitlich eingeschränkt sind. Wie im Diagramm zu sehen ist, steigt die Wahrscheinlichkeit schwerbehindert zu sein, mit zunehmendem Alter an (Quelle: Statistisches Bundesamt Destatis 2017 und Zensus 2011; eigene Darstellung).

Liniendiagramm das den Zusammenhang zwischen Alter und Behinderung anhand der schwerbehinderten Menschen am Jahresende 2015 nach Altersklassen darstellt

Vorausschauende Barrierefreiheit

Wird bei Neuanschaffungen und der Weiterentwicklung der Unternehmens‐IT bereits auf ein Universelles Design und Barrierefreiheit geachtet, bietet dies:

  • auch älteren Mitarbeitenden Vorteile bei der Nutzung der Unternehmens‐IT und
  • steigert insgesamt die Arbeitszufriedenheit im Umgang mit der IT.

Bereits der Einsatz ergonomisch gestalteter Software ermöglicht den Mitarbeitenden am Arbeitsplatz selbst einige Einstellungen zu individualisieren, um die IT-Anwendungen besser nutzen zu können.

Foto eines auf dem Bildschirm angezeigten digitalen Dokuments zum Thema Vorausschauende Barrierefreiheit

Auch in der Kundenkommunikation kann die so übernommene Corporate Social Responsibility (CSR) Wettbewerbsvorteile bieten und sich wirtschaftlich positiv auswirken.

Individuelle Arbeitsplatzanpassungen

Viele Menschen mit Behinderungen nutzen assistive Technologien, um auf IT-Angebote zugreifen zu können. Zum Beispiel Bildschirmvorlesesoftware, sogenannte Screenreader, ermöglichen blinden Nutzerinnen und Nutzern sich Inhalte vorlesen zu lassen. Damit diese Hilfsmittel funktionieren, müssen die IT-Angebote barrierefrei bzw. nach den Regeln des Universellen Designs gestaltet sein.

Berücksichtigen die Unternehmensanwendungen Barrierefreiheit nicht ausreichend, müssen aufwändige Einzellösungen im Rahmen der individuellen Arbeitsplatzanpassungen mit Unterstützung der Integrationsfachdienste (IFD) programmiert werden, damit die Hilfsmittel eingesetzt werden können. Diese müssen nach jedem Software-Update erneut zeitaufwändig angepasst werden. Aufgrund immer kürzerer Updatezyklen in Zeiten der Digitalisierung, ist dies keine wirtschaftliche Lösung. Zumal die Vorteile eines Universellen Designs deutlich überwiegen, da davon alle Mitarbeitenden, und damit auch das Unternehmen profitieren.